Gesetze / Pflanzenbeständeschutzverordnung
PflBestSchV§ 4 Untersuchungen
Stand: 19.10.2023
Die zuständige Behörde kann Wirtspflanzen und Bestände auf die in § 2 Nummer 1 genannten Schadorganismen untersuchen.
Gesetze / Pflanzenbeständeschutzverordnung
PflBestSchVStand: 19.10.2023
Die zuständige Behörde kann Wirtspflanzen und Bestände auf die in § 2 Nummer 1 genannten Schadorganismen untersuchen.