Gesetze / Pflegeberufegesetz

PflBG

§ 25 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts

Stand: 10.01.2020

Bund

Die §§ 16 bis 24 finden keine Anwendung auf Auszubildende, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften sind.

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