Gesetze / Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung
PferdewMeistPrV§ 14 Struktur der Prüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PferdewMeistPrV/14#abs-1 (1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:
1.
Berufsausbildung und
2.
Mitarbeiterführung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PferdewMeistPrV/14#abs-2 (2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PferdewMeistPrV/14#abs-3 (3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie (§ 17).