Gesetze / Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung
PferdewMeistPrV§ 17 Fallstudie
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PferdewMeistPrV/17#abs-1 (1) In der Fallstudie soll der Prüfling eine Situation der Mitarbeiterführung bearbeiten. Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 13 Absatz 7 und 8 beschriebenen Kompetenzen beziehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PferdewMeistPrV/17#abs-2 (2) Der Prüfling soll die vorgegebene Situation analysieren, Handlungsoptionen entwickeln, diese schriftlich darlegen und in einem Fachgespräch erläutern.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PferdewMeistPrV/17#abs-3 (3) Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen 120 Minuten zur Verfügung. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.