Gesetze / Pfandbriefgesetz

PfandBG

§ 14 Beleihungsgrenze

Stand: 10.06.2019

Bank- und KapitalmarktrechtBund1 Entscheidung

Hypotheken dürfen nur bis zur Höhe der ersten 60 Prozent des von der Pfandbriefbank auf Grund einer Wertermittlung nach § 16 festgesetzten Wertes des Grundstücks (Beleihungswert) zur Deckung benutzt werden.

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