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Artikel 1 · BT-Drs. 16/11130 · S. 29

Zu Artikel 1 (Änderung des Pfandbriefgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Pfandbriefgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Aufgrund der für den Flugzeugpfandbrief einzufügenden
Vorschriften ist eine Ergänzung der Inhaltsübersicht des
Pfandbriefgesetzes erforderlich.
Zu Nummer 2 (§ 1 PfandBG)
Die Änderungen beruhen auf der Einführung eines Flugzeug-
pfandbriefs. Mit der Ergänzung der Begriffsbestimmungen
wird klargestellt, dass dieses neue Produkt ein vollwertiger
Pfandbrief im Sinne des Pfandbriefgesetzes ist.
Zu Nummer 3 (§ 2 PfandBG)
Die Änderungen sind Folgeänderungen zur Einführung des
Flugzeugpfandbriefs.
Zu Nummer 4 (§ 4 PfandBG)
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Mit den Änderungen werden die nominale Zinsdeckung und
Zinsdeckungsrechnung abgeschafft und durch eine moderne
Liquiditätssteuerung ersetzt. Denn das Pfandbriefgesetz
(PfandBG) kennt bislang keine konkreten Vorgaben zur
nominalen Zinsdeckung und ihrer Berechnung. Die vorhan-
denen Vorschriften sind ungenau und werden uneinheitlich
angewandt. Jede Pfandbriefbank hat ein eigenes Verfahren
entwickelt. Um daraus entstehende Unsicherheiten zu besei-
tigen, müssten detaillierte Vorgaben erarbeitet werden. Dies
wäre mit erheblichen Kosten bei den Pfandbriefbanken ver-
bunden. Eine moderne Liquiditätssteuerung, die die jederzei-
tige barwertige Deckung einbezieht, beseitigt Schwächen des
alten Nominalwertprinzips der Deckungsrechnung. Denn die
jederzeitige Deckung kann nach dem alten Zinsdeckungs-
prinzip bei Schwankungen von Währungen und Zinsen nur
durch vollständige Bindungskongruenz erreicht werden,
sonst droht eine Unterdeckung. Einfacher ist die barwertige
Berechnung, die ein vollständiger Ersatz ist, weil sich die je-
derzeitige Deckung auf Tilgungs- und Zinsverpflichtungen
bezieht.
Zu Doppelbuchstabe bb
Mit der Ergänzung von § 4 Absatz 1 Satz 2 N

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 83.560 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/11130, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.597–204.157 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 34c7afe56436454f….

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