Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/11130 · S. 29
Zu Artikel 1 (Änderung des Pfandbriefgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Pfandbriefgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Aufgrund der für den Flugzeugpfandbrief einzufügenden Vorschriften ist eine Ergänzung der Inhaltsübersicht des Pfandbriefgesetzes erforderlich. Zu Nummer 2 (§ 1 PfandBG) Die Änderungen beruhen auf der Einführung eines Flugzeug- pfandbriefs. Mit der Ergänzung der Begriffsbestimmungen wird klargestellt, dass dieses neue Produkt ein vollwertiger Pfandbrief im Sinne des Pfandbriefgesetzes ist. Zu Nummer 3 (§ 2 PfandBG) Die Änderungen sind Folgeänderungen zur Einführung des Flugzeugpfandbriefs. Zu Nummer 4 (§ 4 PfandBG) Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Mit den Änderungen werden die nominale Zinsdeckung und Zinsdeckungsrechnung abgeschafft und durch eine moderne Liquiditätssteuerung ersetzt. Denn das Pfandbriefgesetz (PfandBG) kennt bislang keine konkreten Vorgaben zur nominalen Zinsdeckung und ihrer Berechnung. Die vorhan- denen Vorschriften sind ungenau und werden uneinheitlich angewandt. Jede Pfandbriefbank hat ein eigenes Verfahren entwickelt. Um daraus entstehende Unsicherheiten zu besei- tigen, müssten detaillierte Vorgaben erarbeitet werden. Dies wäre mit erheblichen Kosten bei den Pfandbriefbanken ver- bunden. Eine moderne Liquiditätssteuerung, die die jederzei- tige barwertige Deckung einbezieht, beseitigt Schwächen des alten Nominalwertprinzips der Deckungsrechnung. Denn die jederzeitige Deckung kann nach dem alten Zinsdeckungs- prinzip bei Schwankungen von Währungen und Zinsen nur durch vollständige Bindungskongruenz erreicht werden, sonst droht eine Unterdeckung. Einfacher ist die barwertige Berechnung, die ein vollständiger Ersatz ist, weil sich die je- derzeitige Deckung auf Tilgungs- und Zinsverpflichtungen bezieht. Zu Doppelbuchstabe bb Mit der Ergänzung von § 4 Absatz 1 Satz 2 N
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 83.560 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/11130, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.597–204.157 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 34c7afe56436454f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP