§ 66
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/66#abs-1 (1) Im Patentgericht werden gebildet
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/66#abs-2 (2) Die Zahl der Senate bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 66 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 22.05.2001 – X ZR 204/00
- BPatG, 25.08.2008 – 20 W (pat) 324/05
- BPatG, 04.08.2008 – 20 W (pat) 323/05
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 66 geändert durch Artikel 204 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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16.07.1998 Ausfertigung
§ 66 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I 1827)
BGBl. 1998 I S. 1827
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.