§ 66
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 22.05.2001 – X ZR 204/00
- BPatG, 25.08.2008 – 20 W (pat) 324/05
- BPatG, 04.08.2008 – 20 W (pat) 323/05
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/66#abs-1 (1) Im Patentgericht werden gebildet
1.
Senate für die Entscheidung über Beschwerden (Beschwerdesenate);
2.
Senate für die Entscheidung über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit von Patenten und in Zwangslizenzverfahren (Nichtigkeitssenate).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/66#abs-2 (2) Die Zahl der Senate bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.