Gesetze / Patentgesetz

PatG

§ 54

Stand: 10.06.2019

Gewerblicher RechtsschutzBund5 Entscheidungen

Ist auf eine Anmeldung, für die eine Anordnung nach § 50 Abs. 1 ergangen ist, ein Patent erteilt worden, so ist das Patent in ein besonderes Register einzutragen. Auf die Einsicht in das besondere Register ist § 31 Abs. 5 Satz 1 entsprechend anzuwenden.

§ 53 § 55