Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 92 Rechtsstellung der Patentanwälte als Beisitzer
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- BGH, 16.05.2018 – PatAnwSt (R) 1/18Ablehnung der ehrenamtlichen Beisitzer des Patentanwaltssenats wegen Besorgnis der Befangenheit
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/92#abs-1 (1) Die Patentanwälte sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in der Sitzung, zu der sie als Beisitzer herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/92#abs-2 (2) § 88 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gilt entsprechend.