Gesetze / Patentanwaltsordnung

PAO

§ 92 Rechtsstellung der Patentanwälte als Beisitzer

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/92#abs-1 (1) Die Patentanwälte sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in der Sitzung, zu der sie als Beisitzer herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/92#abs-2 (2) § 88 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 91 § 93