Gesetze / Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
PartGG§ 3 Partnerschaftsvertrag
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PartGG/3?asof=2019-09-03#abs-1 (1) Der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PartGG/3?asof=2019-09-03#abs-2 (2) Der Partnerschaftsvertrag muß enthalten
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Änderungsverlauf
Jüngster Eintrag dieser Liste: 10.08.2021. Danach hat sich der Text dieser Vorschrift noch geändert; die neueste Fassung führen wir seit dem 01.01.2024 (siehe Fassungen).
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 3 in einer früheren Fassung aufgehoben durch Artikel 68 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.