Gesetze / Personenstandsgesetz
PStG§ 44a Nachweise nach einer Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft
Stand: 01.04.2026
Zur Prüfung der leiblichen Abstammung des Kindes von dem anerkennenden Mann nach § 1595a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangt das Standesamt die Vorlage des Ergebnisses einer genetischen Abstammungsuntersuchung nach § 17 des Gendiagnostikgesetzes, dem zufolge der anerkennende Mann der leibliche Vater des Kindes ist.
Änderungsverlauf
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15.10.2025 Ausfertigung
§ 44a geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 262)
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