nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 23 PStG — Zwillings- oder Mehrgeburten

Personenstandsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist jede Geburt gesondert einzutragen. Die Eintragungen müssen erkennen lassen, in welcher Zeitfolge die Kinder geboren sind.