Gesetze / Personalausweisverordnung
PAuswV§ 23b Gültigkeitsdauer
Stand: 14.10.2021
Der elektronische Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.
Änderungsverlauf
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20.08.2021 Ausfertigung
§ 23b geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I 3682)
BGBl. 2021 I S. 3682
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.