nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 23b PAuswV — Gültigkeitsdauer

Personalausweisverordnung

Stand: 14.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der elektronische Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.