Gesetze / Personalausweisgesetz

PAuswG

§ 3 Vorläufiger Personalausweis

Stand: 10.06.2019

Bund5 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PAuswG/3#abs-1 (1) Macht die antragstellende Person glaubhaft, dass sie sofort einen Ausweis benötigt, ist ihr ein vorläufiger Personalausweis auszustellen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PAuswG/3#abs-2 (2) Hierfür sind ausschließlich die in § 7 Abs. 1 genannten Behörden zuständig.

§ 2 § 4