Gesetze / Onlinezugangsgesetz

OZG

§ 3 Ziel des Portalverbundes; Nutzerkonten

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OZG/3?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der Portalverbund stellt sicher, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen dieser Verwaltungsträger erhalten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OZG/3?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Bund und Länder stellen im Portalverbund Nutzerkonten bereit, über die sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren können. Die besonderen Anforderungen einzelner Verwaltungsleistungen an die Identifizierung ihrer Nutzer sind zu berücksichtigen.

§ 1a § 3