Gesetze / Landesrecht Sachsen / OHT-Biosphärenreservatsverordnung

OHTBRVO

§ 14 Schutzzweck

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OHTBRVO/14#abs-1 (1) Zweck der Festsetzung des Naturschutzgebietes ist insbesondere die Unterstützung des Schutzzweckes des Biosphärenreservates in den Teilen, die infolge ihrer besonderen Ausstattung mit Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten sowie wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OHTBRVO/14#abs-2 (2) § 4 Absatz 1, 2 Nummer 1, 3 bis 8, 11, 13 und 14 gilt entsprechend.

§ 13 § 15