Gesetze / OGErzeugerOrgDV · BGBl I 2022, 1197
Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
40 Normen · ausgefertigt 22.07.2022 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 08.06.2024 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 13 — Durchführungszeitraum eines operationellen Programms | 1 |
| § 15 — Beihilfeantrag | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich und Zuständigkeit
- Abschnitt 2 · Anerkennung von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden
- § 2 Rechtsform
- § 3 Mindestgröße
- § 4 Mitgliedschaft von Nichterzeugern
- § 5 Stimmrechte und Geschäftsanteile
- § 6 Kündigung der Mitgliedschaft
- § 7 Auslagerung
- § 8 Anwendung der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung
- Abschnitt 3 · Wert der vermarkteten Erzeugung und Betriebsfonds
- § 9 Wert der vermarkteten Erzeugung
- § 10 Betriebsfonds
- Abschnitt 4 · Operationelle Programme und Beihilfe
- § 11 Beantragung eines operationellen Programms
- § 12 Genehmigung eines operationellen Programms
- § 13 Durchführungszeitraum eines operationellen Programms
- § 14 Änderungen eines operationellen Programms
- § 15 Beihilfeantrag
- § 16 Genehmigung und Auszahlung einer Beihilfe
- § 17 Vorschüsse
- § 18 Teilzahlung
- § 19 Einstellung eines operationellen Programms
- § 20 Zweckbindung der Beihilfe für Investitionen
- § 21 Rechtswidrige Beihilfen
- § 22 Umfang der Krisenmaßnahmen
- Abschnitt 5 · Pflichten
- § 23 Rechnungsführung und Standardpauschalen
- § 24 Duldungs-, Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 25 Mitteilungspflichten
- Abschnitt 6 · Kontrollen
- § 26 Verwaltungskontrollen
- § 27 Vor-Ort-Kontrollen
- § 28 Berichte über Vor-Ort-Kontrollen
- § 29 Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung
- § 30 Kontrollen zur Einhaltung der Zweckbindung
- Abschnitt 7 · Verwaltungssanktionen
- § 31 Verwaltungssanktionen bei Nichterreichen der Mindestquoten für Umwelt- und Forschungsmaßnahmen
- § 32 Verwaltungssanktionen bei Beantragung von nichtförderfähigen Beihilfen
- § 33 Verwaltungssanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsbericht
- § 34 Verwaltungssanktionen bei hinreichendem Verdacht von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 35 Verwaltungssanktionen bei Verhinderung von Vor-Ort-Kontrollen und bei Verstoß gegen sonstige Pflichten
- § 36 Kürzung bei verspäteter Antragstellung
- § 37 Ausnahmen bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen
- Abschnitt 8 · Schlussbestimmungen
- § 38 Muster und Formulare
- § 39 Datenverarbeitung und Datenübermittlung
- § 40 Übergangsbestimmungen
Änderungsverlauf
- 08.06.2024 — 6 Normen geändert · §§ 14, 18, 20, 27 und 2 weitere neueste Änderung
- 03.08.2023 — 1 Norm geändert · § 15
- 20.07.2023 — 1 Norm geändert · § 34
- 18.07.2023 — 19 Normen geändert · §§ 1, 8, 11, 12 und 15 weitere
- 13.01.2023 — 6 Normen geändert · §§ 11, 12, 27, 34 und 2 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.