Gesetze / Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
ODV§ 30 Aufhebung
Die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3711), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1139) geändert worden ist, wird zum 3. Dezember 2011 aufgehoben.
Änderungsverlauf
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17.12.2024 Ausfertigung
§ 30 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 422)
BGBl. 2024 I Nr. 422
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