Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Online-Casinospiel Gesetz NRW OCG NRW § 10 Boni und Rabatte Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Boni und Rabatte sind gesondert zu beantragen und müssen von der Konzessionsbehörde genehmigt werden.