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§ 10 OCG NRW (Nordrhein-Westfalen) — Boni und Rabatte

Online-Casinospiel Gesetz NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Boni und Rabatte sind gesondert zu beantragen und müssen von der Konzessionsbehörde genehmigt werden.