Gesetze / Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
NpSG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 12.04.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NpSG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf neue psychoaktive Stoffe im Sinne des § 2 Nummer 1.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NpSG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 1 NpSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 20.02.2025 – 5 StR 134/24Betäubungsmitteldelikt: Einordnung von Ketamin als ArzneimittelZitiert von 8
- BGH, 28.11.2024 – 3 StR 219/24Strafverurteilung wegen Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln u.a..: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Handeltreiben mit Ketamin; VerbrechensverabredungZitiert von 8
- BGH, 24.07.2024 – 1 StR 56/24Zitiert von 3
- BGH, 11.01.2022 – 6 StR 461/21Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit einem neuen psychoaktiven Stoff: Berücksichtigung einer nicht geringen Menge bei der StrafzumessungZitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.11.2025 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. November 2025 (BGBl. I Nr. 292)
BGBl. 2025 I Nr. 292
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27.09.2021 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 8 Abs. 6 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I 4530)
BGBl. 2021 I S. 4530
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.