Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Notarverordnung NRW
NotVO NRW§ 18 Anforderungen an das Vertragsverhältnis
Stand: 26.08.2026
Das Vertragsverhältnis mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter im Sinne des § 25 Absatz 1 der Bundesnotarordnung ist so zu gestalten, dass es den Anforderungen dieser Verordnung und etwaiger Auflagen und Befristungen Rechnung tragen kann.