Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Nichtraucherschutzgesetz NRW
NiSchG NRW§ 4 Hinweispflichten, Verantwortlichkeit für die Umsetzung der Rauchverbote
Stand: 01.05.2013
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NiSchG%20NRW/4#abs-1 (1) Orte, für die nach diesem Gesetz ein Rauchverbot besteht, sind deutlich sichtbar im Eingangsbereich kenntlich zu machen. Hierfür ist das Verbotszeichen „Rauchen verboten“ nach Nummer 3.1 des Anhangs II der Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) vom 24. Juni 1992 (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) zu verwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NiSchG%20NRW/4#abs-2 (2) Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote nach § 3 sowie für die Erfüllung der Hinweispflichten nach Absatz 1 sind im Rahmen ihrer Befugnisse
a) die Leitung der Einrichtung im Sinne von § 2 Nrn. 1 bis 6,
b) die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte im Sinne von § 2 Nr. 7.
Soweit den Verantwortlichen nach Satz 1 ein Verstoß gegen das Rauchverbot bekannt wird, haben sie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 4 NiSchG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 13.12.2011 – 7 K 593/09Zitiert von 3
- VG Köln, 13.12.2011 – 7 K 7956/09Zitiert von 1
- OVG NRW, 28.02.2011 – 4 B 1162/10Zitiert von 9
- VG Köln, 29.06.2009 – 7 L 160/09Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 24.01.2012 – 19 L 1364/11Zitiert von 2
- OVG NRW, 15.04.2011 – 4 B 7/11Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 20.05.2025 – 1 L 481/25Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 23.08.2022 – 3 K 402/21
- OVG NRW, 10.02.2022 – 4 B 893/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 NiSchG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.