Gesetze / Landesrecht Brandenburg / NatSchZustV · GVBl.II/13, [Nr. 43]
Verordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZustV)
11 Normen · Ausgangsfassung vom 27.05.2013 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Zuständigkeit der Naturschutzbehörden
- § 2 Beobachtung von Natur und Landschaft
- § 3 Kompensationsverzeichnis
- § 4 Schutzausweisungen
- § 5 Natura 2000 (zu § 32 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes)
- § 6 Schutz bestimmter Biotope
- § 7 Vollzug des Artenschutzes durch die untere Naturschutzbehörde
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- § 9 Härte- und Ausgleichsregelung
- § 10 Übergangsregelung
- § 11 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 11 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 7 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
23.10.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Oktober 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 92])
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Historischer Änderungsnachweis
19.07.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.07.2021
§ 7 geändert
GVBl. II 2021, Nr. 71
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Historischer Änderungsnachweis
25.09.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 25.09.2020, Artikel 2
§ 4 geändert
GVBl. I 2020, Nr. 28, S. 2
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).