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NatSchZuVO

§ 3 Aufgaben des Staatsbetriebes Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Staatsbetrieb Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft hat die Aufgabe,

1. als Staatliche Vogelschutzwarte Monitoringmaßnahmen nach der Richtlinie 2009/147/EG durchzuführen und die Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen;

2. Monitoringmaßnahmen nach der Richtlinie 92/43/EWG durchzuführen und die Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.

§ 2 § 4