Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zuständigkeitsverordnung Naturschutz
NatSchZuVO§ 3 Aufgaben des Staatsbetriebes Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: 26.08.2026
Der Staatsbetrieb Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft hat die Aufgabe,
1. als Staatliche Vogelschutzwarte Monitoringmaßnahmen nach der Richtlinie 2009/147/EG durchzuführen und die Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen;
2. Monitoringmaßnahmen nach der Richtlinie 92/43/EWG durchzuführen und die Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.