Gesetze / Landesrecht Sachsen / Naturschutz-Ausgleichsverordnung

NatSchAVO

Anlage (zu § 2 Abs. 5, § 5 Abs. 1 und 6)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Katalog der Flächennutzungstypen (A) und Flächenfunktionen (B)]

Katalog Kennung Flächennutzungstypen Wertzahl

Wertzahl

A0:

bebaute oder wasserundurchlässige versiegelte Flächen (etwa Bauwerke, Asphalt- und Betonflächen, Betonbecken, unbegrünte Deponien)

0,0

A1:

wasserdurchlässige befestigte oder begrünte Flächen (etwa Schotter-, Pflaster- und Rasengitterflächen, begrünte Deponien, übererdete Tiefgaragen, Rasenansaaten)

0,1

A2 :

begrünte Flächen (Grünanlagen) in der Nähe von Bauwerken, Dachbegrünung, Straßen oder Eisenbahnen, zum Teil isoliert, ohne Vernetzungen

0,2

A3:

intensiv bewirtschaftete Äcker (auch zeitweilige Ackerbrachen)

0,3

A4:

sonstige Flächen mit intensiver Landnutzung (etwa Gärten, Obstplantagen, Baumschulen, Intensivweinbau, Intensivgrünland) oder Grünanlagen ohne alten Baumbestand mit Vernetzungen

0,4

A5:

strukturarme Fließ- oder Stillgewässer einschließlich Ufervegetation (etwa begradigte oder künstlich befestigte Fließgewässer, Staugewässer mit gering ausgeprägter Flachwasser- und Ufervegetation)

0,5

A6:

Waldflächen mit naturferner Baumartenzusammensetzung

0,6

A7:

Flächen mit extensiver Landnutzung (etwa Extensivgrünland, Extensivweinbau, langfristig extensiv zu bewirtschaftende Äcker) oder Sukzessionsflächen

0,7

A8:

Waldflächen mit naturnaher Baumartenzusammensetzung, Waldflächen bis 100 ha in waldarmen Landschaften, Gehölze in der freien Landschaft, Grünanlagen mit alten Baumbestand, Parks, Alleen, Einzelbäume

0,8

A9:

strukturreiche Fließ- und Stillgewässer einschließlich Ufervegetation

0,9

A10:

Biotope im Sinne von § 26 SächsNatSchG

1,0

B1:

landschaftsbildprägende Flächen und Objekte sowie naturraumprägende Landschaftselemente (etwa Grünlandflächen in Flußauen, Teichlandschaften in Urstomtälern)

0,2

B2:

Flächen mit geringer Repräsentanz im betroffenen Naturraum/Verinselung (etwa Waldinseln in ausgeräumten Agrarlandschaften, Kalkstandorte in großräumigen Silikatgesteinsvorkommen)

0,2

B3:

Flächen mit hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz einschließlich funktionaler Beziehungen zu Schutzgebieten im Sinne der §§ I6 bis 22 und 26 SächsNatSchG

0,2

B4 :

Biotope, die zu ihrer Entwicklung mehr als 30 Jahre benötigt haben

0,2

B5 :

Flächen mit hoher Bedeutung für den lokalen und regionalen Klimaschutz (etwa Luftaustauschbahnen, Kaltluftentstehungsgebiete) oder für den Schutz von natürlichen Ressourcen (zum Beispiel Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden)

0,2

B6 :

kulturhistorisch bedeutsame Flächen und Objekte (etwa Nieder- und Mittelwälder)

0,2

B7 :

Dachbegrünung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB

0,2

Bei besonders schwerwiegenden Eingriffen, insbesondere in nach §§ 16, 17, 18 und 21 SächsNatSchG besonders geschützte Gebiete, können die in der Anlage aufgeführten Wertzahlen bis zum Zweifachen erhöht werden. Wenn die Flächenfunktionen B1 bis B6 drei Vegetationsperoiden nach Beendigung des Eingriffs noch nicht wieder voll gewährleistet sind, so ist statt 0,2 eine Wertzahl von 0,1 für die Bewertung des geplanten Zustandes nach dem Eingriff zu verwenden.

§ 8