Gesetze / Namensänderungsgesetz
NamÄndG§ 6 (weggefallen)
Stand: 17.04.2021
Für § 6 NamÄndG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 6 NamÄndG →
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- VG Regensburg, 07.05.2025 – RN 3 K 21.1854
- VG Regensburg, 26.03.2025 – RO 3 K 24.2499
- BGH, 08.01.2020 – XII ZB 478/17Familiensache: Beschwerdebefugnis des nichtsorgeberechtigten Elternteils gegen die familiengerichtliche Genehmigung der vom Vormund beabsichtigten Antragstellung im öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren; Versagung der Genehmigung bei fehlendem wichtigen Grund für eine Änderung des MündelnamensZitiert von 5
- OLG Hamm, 06.09.2012 – 3 WF 74/12
- OLG Brandenburg, 05.07.2011 – 9 UF 112/11Zitiert von 2
- LG Düsseldorf, 04.12.2009 – 25 T 655/09
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