Gesetze / Namensänderungsgesetz

NamÄndG

§ 6 (weggefallen)

Bund2 Fassungen6 Entscheidungen

Für § 6 NamÄndG liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

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