Gesetze / Namensänderungsgesetz NamÄndG § 7 (weggefallen) Bund2 Fassungen Außer Kraft: § 7 NamÄndG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 7 NamÄndG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm