Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036§ 3 Förderung der Infrastruktur durch das Land Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026
Die Investitionsmittel in Höhe von 8 400 000 000 Euro werden für Sachinvestitionen des Landes in Infrastruktur in folgenden Bereichen und folgender Höhe bereitgestellt:
1. Investitionen in die Sanierung von Landesstraßen und -brücken sowie Ersatzneubauten: 1 500 000 000 Euro,
2. Investitionen in die Digitale Resilienz und die Digitalisierung: 1 300 000 000 Euro,
3. Investitionen in die frühkindliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur: 700 000 000 Euro,
4. Investitionen in die Sportinfrastruktur: 200 000 000 Euro,
5. Investitionen in die Sanierung von Landesliegenschaften, etwa in energetischer Hinsicht: 400 000 000 Euro,
6. Investitionen in die Universitätskliniken: 1 000 000 000 Euro,
7. Investitionen in die Hochschulen: 1 000 000 000 Euro,
8. Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur: 1 000 000 000 Euro und
9. Investitionen in die Wirtschaftswende, Forschung und Innovation: 1 300 000 000 Euro.