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Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen§ 108 Parlamentarischer Beratungs- und Gutachterdienst
Stand: 26.08.2026
In der Landtagsverwaltung ist zur wissenschaftlichen Beratung des Parlaments der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst eingerichtet. Die Grundsätze für die Aufgaben und die Arbeitsweise sind als "Dienst- und Geschäftsanweisung" in der Anlage 3 festgelegt.