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MFGVO§ 8 Verfahren zu wesentlichen mittelstandsrelevanten Vorschriften gemäß § 6 Absatz2 Nummer 2 und § 7 des Mittelstandsförderungsgesetzes
Stand: 26.08.2026
Für das Verfahren und die Anforderungen an die Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand im Fall einer Beauftragung der Clearingstelle nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 und § 7 des Mittelstandsförderungsgesetzes gelten die § 4 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 1, § 5 und § 7 entsprechend. Der Zeitraum, in dem die Prüfung zu erfolgen hat, wird jeweils im Einzelfall festgelegt.