Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / MFGVO
MFGVO§ 5 Anforderungen an die Stellungnahme der Clearingstelle
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33501/5#abs-1 (1) Die Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand soll mögliche Auswirkungen der Maßnahme auf die Wettbewerbssituation, Kosten, Verwaltungsaufwand oder Arbeitsplätze in den Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft darlegen und bewerten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33501/5#abs-2 (2) Dabei sollen auch die Auswirkungen der Maßnahme auf die Nachhaltigkeit und die Ressourceneffizienz im Mittelstand im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Gesamtfolgenabschätzung berücksichtigt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33501/5#abs-3 (3) Die Stellungnahme soll in der Regel auch Regelungsvorschläge beinhalten, durch die mögliche nachteilige Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen verringert oder vermieden werden, ohne dass die grundsätzlichen Regelungsziele des jeweiligen Gesetzes- oder Verordnungsvorhabens in Frage gestellt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33501/5#abs-4 (4) Abweichende Stellungnahmen einzelner Verfahrensbeteiligter sind darzustellen.