Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 256

Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“

11 Normen · Ausgangsfassung vom 23.02.2022 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Errichtung, Rechtsform und Sitz
  3. § 2 Stiftungszweck
  4. § 3 Vermögen der Stiftung, Stiftungsmittel
  5. § 4 Stiftungsorgane
  6. § 5 Stiftungsvorstand
  7. § 6 Stiftungsrat
  8. § 7 Stiftungssatzung
  9. § 8 Geschäftsstelle
  10. § 9 Beendigung der Stiftung, Heimfall
  11. § 10 Stiftungsaufsicht
  12. § 11 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    10.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.12.2024

    GV. NRW. S. 1211

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).