Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 729

Verordnung über die Zuordnung der Ämter der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und Kreise

8 Normen · Ausgangsfassung vom 07.04.1978 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Höchstgrenzen für die Zuordnung der Ämter
  3. § 2 Wahlbeamte der Gemeinden, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden und Ämter
  4. § 3 Wahlbeamte der Kreise
  5. § 4 Einwohnerzahlen
  6. § 5 Rechtsstand
  7. § 6 Zulagen
  8. § 7 Berlin-Klausel
  9. § 8 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    20.10.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.10.2015, Artikel 2

    GV. NRW. S. 729

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).