Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VObFw
VObFw§ 9 Voraussetzungen
Stand: 26.08.2026
Die Leistungsfähigkeit einer Betriebsfeuerwehr muss den Anforderungen an eine öffentliche Feuerwehr entsprechen. Die Fähigkeit zur Einleitung von Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung der Auswirkungen von Brand- oder Explosionsgefahren im Ereignisfall oder eines Schadensereignisses mit einer Gefährdung einer großen Anzahl von Personen wird vorausgesetzt. Hierzu sind die Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen der §§ 11 bis 22 zu erfüllen.