Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VObFw

VObFw

§ 9 Voraussetzungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Leistungsfähigkeit einer Betriebsfeuerwehr muss den Anforderungen an eine öffentliche Feuerwehr entsprechen. Die Fähigkeit zur Einleitung von Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung der Auswirkungen von Brand- oder Explosionsgefahren im Ereignisfall oder eines Schadensereignisses mit einer Gefährdung einer großen Anzahl von Personen wird vorausgesetzt. Hierzu sind die Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen der §§ 11 bis 22 zu erfüllen.

§ 8 § 10