Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VObFw
VObFw§ 11 Ausbildung
Stand: 26.08.2026
Feuerwehrtechnische Ausbildungen für eine Funktion in der betrieblichen Feuerwehr sind durch ein von der Gemeinde, dem Kreis, der Bezirksregierung, dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen oder einer Industrie- und Handelskammer ausgestelltes Zeugnis nachzuweisen.