Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 1006

Vereinbarung nach § 313 Lastenausgleichsgesetz (LAG) über die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der in § 305 Abs. 1 LAG genannten Vorschriften auf das Bundesausgleichsamt

5 Normen · ausgefertigt 18.11.2016 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Übertragung der Zuständigkeit
  3. § 2 Ausnahmen von der Übertragung der Zuständigkeit
  4. § 3 Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf das Bundesausgleichsamt übergehendeAufgaben
  5. § 4 Erklärung
  6. § 5 Bekanntmachung im Bundesanzeiger