Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung§ 10
Stand: 26.08.2026
Für Maßnahmen nach § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung in Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten sind die örtlichen Ordnungsbehörden dieser Städte zuständig.