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§ 3 NW_31559 (Nordrhein-Westfalen) — Zulassungsantrag

APO FLFS

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Antrag auf Zulassung zum Ausbildungsgang ist an die Bezirksregierung zu richten, in deren Bezirk die Ausbildung angestrebt wird.

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

1. eine beglaubigte Abschrift des Abschlusszeugnisses über einen Schulabschluss gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1,

2. eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Ausbildung gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 und

3. gegebenenfalls der Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b.

(3) Die näheren Bestimmungen über die Form des Antrages sowie über weitere erforderliche Unterlagen trifft das für Schulen zuständige Ministerium durch Verwaltungsvorschrift.