Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2016 S. 18

Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die Berufsbilder „staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter“, „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ sowie „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“

8 Normen · Ausgangsfassung vom 15.12.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Ausgleichsmaßnahmen
  3. § 2 Sprachkenntnisse
  4. § 3 Anpassungslehrgang
  5. § 4 Eignungsprüfung
  6. § 5 Nachteilsausgleich bei Behinderung und chronischer Erkrankung
  7. § 6 Verweise
  8. § 7 Übergangsregelung
  9. § 8 Inkrafttreten, Berichtspflicht

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    23.09.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.09.2016

    GV. NRW. S. 844

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).