Hat ein Prüfling die Prüfung nicht bestanden, so kann er sie ohne erneute Teilnahme an einem Lehrgang einmal wiederholen. Das Landesprüfungsamt bestimmt den Prüfungstermin.
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Hat ein Prüfling die Prüfung nicht bestanden, so kann er sie ohne erneute Teilnahme an einem Lehrgang einmal wiederholen. Das Landesprüfungsamt bestimmt den Prüfungstermin.