Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / kvw kvw § 45 (weggefallen) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 45 kvw ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 45 kvw liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm