Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / kvw kvw § 46 (weggefallen) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 46 kvw ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 01.08.2023 zuerst so gesehen haben. Teil 13Versorgungsrücklage