Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AltPflSchulkoVO
AltPflSchulkoVO§ 1 Zuständigkeit
Stand: 26.08.2026
Zuständige Behörde für die Gewährung der Schulkostenpauschale und zur Durchführung des Verfahrens ist die Bezirksregierung, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Fachseminar befindet.