Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 246

Verordnung über die Gewährung der Pauschale zur Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern

11 Normen · Ausgangsfassung vom 27.02.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Zuständigkeit
  3. § 2 Elektronisches Verwaltungsverfahren
  4. § 3 Kursplanung
  5. § 4 Antragstellung
  6. § 5 Berechnung und Auszahlung der Schulkostenpauschale
  7. § 6 Änderungsmitteilung
  8. § 7 Schlussrechnung
  9. § 8 Nachweise
  10. § 9 Datenerhebung, -speicherung und -nutzung
  11. § 10 Berichtspflicht
  12. § 11 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 65

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).