Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 246
Verordnung über die Gewährung der Pauschale zur Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern
11 Normen · Ausgangsfassung vom 27.02.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zuständigkeit
- § 2 Elektronisches Verwaltungsverfahren
- § 3 Kursplanung
- § 4 Antragstellung
- § 5 Berechnung und Auszahlung der Schulkostenpauschale
- § 6 Änderungsmitteilung
- § 7 Schlussrechnung
- § 8 Nachweise
- § 9 Datenerhebung, -speicherung und -nutzung
- § 10 Berichtspflicht
- § 11 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 65
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).