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§ 1 NW_31265 (Nordrhein-Westfalen) — Zuständigkeit

AltPflSchulkoVO

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörde für die Gewährung der Schulkostenpauschale und zur Durchführung des Verfahrens ist die Bezirksregierung, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Fachseminar befindet.