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kvw-Zusatzversorgung§ 59h Durchführungsvorschriften
Stand: 26.08.2026
Weitere Festlegungen zu sämtlichen Berechnungsparametern sowie der Berechnungsmethode
1. des Einmalbetrags nach § 59b,
2. der ratenweisen Tilgung nach § 59c und
3. der nachträglichen Neuberechnung nach § 59d
regeln die als Anhang zu dieser Satzung beschlossenen Durchführungsvorschriften zu den §§ 15 ff., 59a ff. abschließend.
Kapitel 2
Pflichtversicherung