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§ 59h NW_31218 (Nordrhein-Westfalen) — Durchführungsvorschriften

kvw-Zusatzversorgung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Weitere Festlegungen zu sämtlichen Berechnungsparametern sowie der Berechnungsmethode

1. des Einmalbetrags nach § 59b,

2. der ratenweisen Tilgung nach § 59c und

3. der nachträglichen Neuberechnung nach § 59d

regeln die als Anhang zu dieser Satzung beschlossenen Durchführungsvorschriften zu den §§ 15 ff., 59a ff. abschließend.

Kapitel 2

Pflichtversicherung