Weitere Festlegungen zu sämtlichen Berechnungsparametern sowie der Berechnungsmethode
1. des Einmalbetrags nach § 59b,
2. der ratenweisen Tilgung nach § 59c und
3. der nachträglichen Neuberechnung nach § 59d
regeln die als Anhang zu dieser Satzung beschlossenen Durchführungsvorschriften zu den §§ 15 ff., 59a ff. abschließend.
Kapitel 2
Pflichtversicherung