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KJMAES

§ 2 Persönlicher und sachlicher Umfang des Ersatzanspruchs

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31215/2#abs-1 (1) Als Ersatz seiner notwendigen Aufwendungen und Auslagen erhält ein Mitglied der KJM, das nicht aus dem Kreis der Direktoren der Landesmedienanstalten entsandt ist, monatlich einen pauschalen Geldbetrag (Monatspauschale), Sitzungsgeld und Reisekostenvergütung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31215/2#abs-2 (2) Die Erstattung erfolgt durch die Landesmedienanstalten und wird durch die ALM GbR abgerechnet.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31215/2#abs-3 (3) Ein weiter gehender Ersatz von Aufwendungen und Auslagen findet nicht statt, eine Entschädigung für Verdienstausfall ist ausgeschlossen.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31215/2#abs-4 (4) Prüfgruppenmitglieder, die nicht von Landesmedienanstalten entsandt sind, erhalten Sitzungsgeld und Reisekostenvergütung nach Maßgabe des § 6.

§ 1 § 3